Das Verhältnis zwischen Literatur- und Geschichtswissenschaft ist unverändert prekär. Während die Vertreter der einen Disziplin denen der anderen immer wieder vor Augen führen, dass aus der Beschäftigung mit der Geschichte kein besonderer Wahrheitsanspruch abzuleiten ist und beide Fächer Textwissenschaften seien, erinnern Historiker die Literaturwissenschaftler immer wieder unsanft daran, dass sie ohne geschichtliche ‚Fakten‘ bei der Erschließung des Kontextes eines literarischen Werkes nicht auskommen. Letztlich gründet dieser Scheinkonflikt im diffusen Realitätsbegriff beider Fächer. Implizit wird nämlich immer noch der Wahnidee eines Objektivitätsanspruchs gehuldigt, der darin besteht, dass es eine Beobachtung ohne Beobachter gibt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2004.01.17 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7806 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2004 |
| Veröffentlicht: | 2004-01-01 |
Seiten 153 - 158
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