Die Entdeckung von Resten der Eingangsstrophen im Jahr 1988 machte bald klar, dass Handschrift L und deren direkte Abschrift g zur Redaktion *A des „Nibelungenlieds“ gehören. Allerdings zeigen die Bruchstücke Lg weitaus engere Beziehungen zu Redaktion *B als die Leithandschrift A. Daraus folgt, dass in Handschrift A der Text offenbar eigenmächtig geändert wurde. Auch der verkürzte Strophenbestand von A steht auf dem Prüfstand: Lg wies zumindest fünf Mehrstrophen auf. Für die Nibelungenforschung bedeutet dies, dass die Position von Redaktion *A neu bestimmt werden muss. – In einem Anhang wird die Zuordnung von Handschrift M zur Redaktion *B begründet.
The discovery in 1988 of remains of the opening stanzas soon made clear that manuscript L and its direct copy g belong to version *A of the “Nibelungenlied”. However, the fragments Lg show a much closer relationship to version *B than the reference manuscript A. It follows that the text appears to have been arbitrarily modified in manuscript A. Furthermore, the reduced number of stanzas in A needs to be considered: Lg contained at least five additional stanzas. For research on the “Nibelungenlied”, this means that the position of version *A must be redefined. – An appendix presents arguments for the assignment of manuscript M to version *B.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2014.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-13 |
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