Das bekannteste deutsche Rechtsbuch wird auf Eike von Repgow (1209–1233) zurückgeführt. Im Beitrag wird dies mit Bezug auf inhaltliche und sprachliche Befunde hinterfragt. Dabei werden Unterschiede einzelner Textteile erörtert. Aus den Beobachtungen ergibt sich die These, dass das Lehnrecht als der zweite große Abschnitt des Werkes mindestens ein Jahrzehnt jünger ist, als bisher angenommen wird. Eine Verfasserschaft Eikes von Repgow für diesen Teil des „Sachsenspiegels“ erscheint ungewiss.
The best-known medieval German law book is attributed to Eike von Repgow (1209–1233). The article questions his authorship on the basis of the content and linguistic aspects. The discussion points to differences between individual parts of the text. The observations result in the thesis that feudal law, the second major section of the work, was written at least a decade later than previously assumed. An authorship of Eike von Repgow for this part of the “Sachsenspiegel” seems uncertain.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2014.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-14 |
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