In einem Aufsatz zur Rhetorik gelangt Roland Barthes zu der für ihn bestürzenden Erkenntnis, dass die gesamte dem rhetorischen Gebrauch entwachsene Literatur auf eine politisch-gerichtliche Praxis zurückgeht: „Wo die Institution das fingierte Sprechen reglementiert und jeden Rückgriff auf den Signifikanten kodifiziert, entsteht unsere Literatur.“ Den alten Germanisten war der ursprüngliche Zusammenhang zwischen Recht und Literatur noch gegenwärtig und bewusst, dass, wie Jakob Grimm schrieb, „recht und poesie aus einem bette aufgestanden waren“. Neuere Arbeiten nähern sich der inzwischen transdisziplinären Korrespondenz wieder an und spüren der wechselseitigen Verwiesenheit literarischer und juristischer Darstellungsformen nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2006.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 305 - 307
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