Schon in der Einleitung zum ersten Bande seiner Ausgabe des ‚Jüngeren Titurel‘ (1955) kündigte Werner Wolf an, daß er, „damit man das gesamte, letzten Endes wohl nie restlos zu durchschauende Quellenmaterial des Werks irgendwo gesammelt vorfinde, sowohl H wie a (die Regensburg-Münchener Bruchstücke Cgm 7 = Wolf Nr. 13) als Anhang im Schlußband dieser Ausgabe buchstabengetreu abzudrucken“ beabsichtige (Ausg. I, S. CXX). Das war das Eingeständnis eines Versäumnisses. Er hatte diese Handschrift (Cod.Pal.Germ 141), die „uns so häufig vor sonst nirgends überlieferte, geradezu verblüffende Lesarten stellt“ und von „einem wirklichen Bearbeiter des J. T.“ herrührt (S. CXIX), bei seinen Vorarbeiten und während der Konstitution seines kritischen Textes links liegen gelassen und gröblich unterschätzt. Sie gehörte zwar nicht zu den fünf Hauptzeugen (ABCDE) der von ihm hergestellten Version JTI, doch waren ihre Lesarten so gut, daß er gelegentlich, wo auch seine Leithandschrift A (Wien ÖNB Nr. 2675) versagte, notgedrungen – und ganz unsystematisch – zu ihr greifen mußte. Deshalb distanzierte er sich nachträglich von seiner „früheren, wohl etwas zu schroffen Ablehnung“ ihrer Altertümlichkeit und erkannte zu spät an, daß sie „für die Herstellung einer Ausgabe des J. T. nicht völlig ohne Bedeutung sein“ dürfte (S. CXX). Damit gab er widerwillig seinem Vorgänger Friedrich Zarncke recht, der das längst gewußt und gesagt hatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.1998.01.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-01-01 |
Seiten 130 - 139
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